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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der Rheinland Air Service GmbH

Rheinland Air Service GmbH
Flughafenstraße 31
41066 Mönchengladbach
Deutschland

Telefon: +49 2161 9948-100
Telefax: +49 2161 9948-155

Handelsregister: HRB 53 41
VAT: DE 177 799 890

Geschäftsführer: Michael Bitzer

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der Rheinland Air Service GmbH

A. Definitionen

1. „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

2. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

3. „Kunden“ können Verbraucher oder Unternehmer sein.

B. Anwendungsbereich, Vertragsschluss

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Rheinland Air Service GmbH für die Erbringung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit Luftfahrtgeräten. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, selbst dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots dar, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde. Die Annahme des Angebots durch uns erfolgt durch ausdrückliche Bestätigung oder Ausführung der Lieferung oder Leistung. Verbraucher sind an ihr Angebot für die Dauer von fünf Werktagen gebunden; erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine ausdrückliche Bestätigung durch uns noch die Ausführung der Lieferung oder Leistung, gilt dies als Ablehnung des Angebots des Verbrauchers.

3. Wurde uns ein Auftrag für eine Reparatur- oder Wartungsleistung erteilt, so umfasst dies auch die Ermächtigung, dass wir Probeflüge, Motorprobeläufe oder sonstige zur Überprüfung des Auftragsgegenstandes notwendigen Maßnahmen ergreifen können.

4. Wir sind berechtigt, unsere Verpflichtungen auch durch ein anderes geeignetes Unternehmen im In- oder Ausland durchführen zu lassen, wenn dem Kunden hierdurch keine unzumutbaren Nachteile entstehen. Für die durch das betreffende Unternehmen ausgeführte Lieferungen oder Leistungen haften wir wie für eigene Lieferungen und Leistungen im Rahmen der Regelungen in diesen AGB.

5. Wir sind zur Ausführung eines Auftrags nur verpflichtet, wenn der Kunde Eigentümer der betreffenden Sache ist oder uns das Einverständnis des Eigentümers in die Erteilung des Auftrags nachweist.

6. Der Kunde ist verpflichtet, Teilleistungen zu akzeptieren, soweit diese für ihn zumutbar sind.

C. Preise und Zahlungen, Nachforderung der Umsatzsteuer

1. Es gelten grundsätzlich die Preise unserer Preisliste am Tage des Vertragsschlusses zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

2. Soweit in unseren Rechnungen die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen ist, wurde eine solche auch nicht berechnet.

3. Sollte die Umsatzsteuer nicht berechnet worden sein und sich nachträglich herausstellen, dass die Umsatzsteuer hätte berechnet werden müssen, so sind wir berechtigt, die Umsatzsteuer vom Kunden nachzufordern. Der Nachforderungsanspruch verjährt innerhalb von sechs Monaten, nachdem wir von unserem Anspruch auf Nachforderung positive Kenntnis hatten, frühestens jedoch drei Jahre nach Schluss des Jahres, in dem die betreffende Lieferung oder Leistung von uns erbracht worden ist.

4. Sämtliche Preise verstehen sich ab Flughafen Mönchengladbach. Werden Leistungen außerhalb des Flugplatzes Mönchengladbach erbracht, so wird hierfür ein zusätzliches Entgelt erhoben.

5. Die Zahlungen sind ohne Abzüge sofort fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erbracht, wenn wir in der Bundesrepublik Deutschland frei über den Betrag verfügen können. Abweichendes bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit uns.

6. Die Aufrechnung gegen eine Forderung ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt wurde und unsererseits nicht bestritten wird. Verbraucher sind berechtigt, mit einer Forderung wegen Mangelbeseitigungskosten oder Fertigstellungsmehrkosten aufzurechnen.

D. Lieferung und Termine

1. Liefertermine sind individuell schriftlich zu vereinbaren.

2. Erhöht sich der Auftragsumfang gegenüber dem ursprünglich erteilten Auftrag oder liegt ein Ereignis nach lit. H Ziff. 3 vor, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.

3. Die Kosten für eine Lieferung des Auftragsgegenstandes an einen anderen Ort als den Erfüllungsort trägt der Kunde.

E. Exportkontrolle

Handelt es sich bei unseren Lieferungen und Leistungen um eine (möglicherweise) genehmigungspflichtige Ausfuhr oder Verbringung von gelisteten Gütern oder bestehen mögliche andere Ausfuhr- oder Verwendungsbeschränkungen, gelten folgende Regelungen:

1. Der Kunde ist uns gegenüber auf Anforderung verpflichtet, angemessene Informationen über die Endverwendung der zu liefernden Güter zu übermitteln, insbesondere sogenannte Endverbleibsdokumente auszustellen und im Original zu übersenden.

2. Die Einhaltung von vereinbarten Lieferfristen kann von der Freigabe bzw. Erteilung von Genehmigungen durch die zuständigen Behörden abhängig sein. Für die Dauer solcher Verfahren verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit angemessen.

3. Werden die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- und Verbringungsgenehmigungen oder anderweitigen Freigaben von den zuständigen Behörden nicht oder nicht rechtzeitig erteilt oder stehen sonstige Hindernisse aufgrund der von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von unseren Lieferanten zu beachtenden zoll-, außenwirtschafts- und embargorechtlichen Vorschriften dem Vertrag bzw. der Lieferung entgegen, sind wir berechtigt, vom Vertrag bzw. von der einzelnen Liefer-bzw. Dienstleistungsverpflichtung
zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Käufers aus diesem Grund sind ausgeschlossen.

4. Für Schäden und Aufwendungen, die uns durch die schuldhafte Nichtbeachtung der europäischen und / oder jeweils einschlägigen nationalen Exportbestimmungen oder Embargovorschriften durch den Kunden entstehen, haftet der Kunde uns gegenüber in vollem Umfang und stellt uns insoweit gegenüber Forderungen Dritter frei.

F. Abnahme

1. Auf unsere Anforderung hin ist der Kunde zu einer förmlichen Abnahme verpflichtet. Die Abnahme erfolgt grundsätzlich in unserer Werft in Mönchengladbach.

2. Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so trägt er die Kosten für Mehraufwendungen (Aufbewahrungs- und Abstellkosten).

3. Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand nicht ab, so sind wir berechtigt nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Der Schadensersatz beläuft sich auf 15 % des Bestellwertes, sofern der Kunde nicht einen geringeren oder wir einen höheren Schaden nachweisen.

G. Haftung für Mängel

1. Ist der Kunde Verbraucher, so haften wir für Mängel an unseren Lieferungen und Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Falle der Lieferung von gebrauchten Sachen an einen Verbraucher durch uns verjähren Mängelansprüche innerhalb eines Jahres ab Ablieferung. Dies gilt nicht, soweit wir einen Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder verschwiegen haben oder durch einen einfach fahrlässig verursachten Mangel eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eintritt. Unsere Haftung auf Schadensersatz wegen eines Mangels bestimmt sich nach den Regelungen unter lit. H dieser AGB.

2. Ist der Kunde Unternehmer, so haften wir für Mängel nach den folgenden Bestimmungen:

a. Ansprüche wegen Mängeln für Lieferungen und Leistungen verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung bzw. ab Abnahme, falls eine solche vereinbart wurde. Bei gebrauchten Sachen ist eine Haftung für Mängel ausgeschlossen. Vorstehende Beschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder verschwiegen haben oder durch einen einfach fahrlässig verursachten Mangel eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eintritt; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Fristen.

b. Der Kunde hat bei uns gekaufte Sachen unverzüglich nach Ablieferung durch uns zu untersuchen und sich zeigende Mängel uns unverzüglich anzuzeigen. War ein Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar und zeigt er sich später, so hat der Kunde dies unverzüglich nach der Entdeckung anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Lieferung in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Dies gilt nicht, soweit wir einen entsprechenden Mangel
arglistig verschwiegen haben.

c. Die Mängelbeseitigung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, sofern diese nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Wird der Mangel innerhalb einer uns zu setzenden Frist nicht behoben oder ist die Nacherfüllung unmöglich, so kann der Kunde seine gesetzlichen Rechte wahrnehmen. Unsere Haftung auf Schadensersatz wegen eines Mangels bestimmt sich nach den Regelungen unter lit. H dieser AGB.

H. Haftung
1. Ist der Kunde ein Unternehmer mit Sitz innerhalb Deutschlands oder ein Verbraucher, so haften wir wie folgt:

a. Wir haften nach den gesetzlichen Regelungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit durch uns, unsere Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen. In gleicher Weise haften wir bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

b. Wir haften dem Grunde nach für die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer solchen Pflicht, auf deren Erfüllung der Kunde zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrags regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Der Höhe nach ist unsere Haftung begrenzt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden.

c. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in vollem Umfang für die persönliche Haftung unserer Organe, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen.

2. Ist der Kunde ein Unternehmer mit Sitz außerhalb Deutschlands, so sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sei es durch uns, unsere Organe, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen, ausgeschlossen. Das gilt ebenso für alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag. In keinem Fall haften wir für indirekte oder Folgeschäden wie beispielsweise Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn, Nutzungsverluste und Verluste von Aufträgen. Dies gilt nicht, sofern nach dem anwendbaren Recht (siehe lit. K) zwingend gehaftet wird. Soweit wir trotz des vorgenannten Haftungsausschlusses haften, ist die Gesamthaftung begrenzt auf die Höhe des Rechnungsbetrags, sofern dies nach dem anwendbaren Recht
(siehe lit. K) zulässig ist.

3. Im Falle der Verspätung oder Nichterbringung unserer Lieferungen und Leistungen haften wir außerdem nicht, wenn diese Verspätung durch Ereignisse verursacht wurde, auf die wir nicht durch angemessenen Aufwand anderweitig Einfluss nehmen konnten. Dies gilt insbesondere in Fällen höherer Gewalt wie Krieg, behördliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, mangelhafte Beförderung oder Lieferung, Blockaden, Aufruhr, Aufruhr, Sabotage, terroristische Handlungen oder Bedrohung, Blitzschlag, Erdbeben, Überschwemmung, Dürre, Meeresgefahren, Sturm oder extreme Wetterbedingungen, Diebstahl, Handlungen eines Staatsfeindes, böswillige Schäden sowie Betriebsstörungen (sofern diese nicht durch unser verursacht werden), Feuer, Explosionen und sonstige Ereignisse oder Umstände, die außerhalb der unserer Kontrolle liegen und die wir mit angemessener Sorgfalt nicht verhindern können. Wir werden den Kunden über das Vorliegen eines solchen Ereignisses unverzüglich unterrichten und geeignete angemessene Maßnahmen ergreifen, um den Zeitraum des Ereignisses und seine Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.

I. Versicherung

Wir halten die vom Kunden übergebenen Auftragsgegenstände nicht extra versichert. Das Risiko des Versicherungsschutzes des Auftragsgegenstandes während der Reparaturausführung trägt der Kunde.

J. Eigentumsvorbehalt
1. Ist der Kunde ein Verbraucher, so behalten wir uns das Eigentum an allen Liefergegenständen, Zubehör- und Ersatzteilen sowie Tausch-Aggregaten bis zur Bezahlung der jeweils gelieferten oder ausgetauschten Gegenstände vor.

2. Ist der Kunde Unternehmer, so gilt folgendes:

a. An allen Liefergegenständen, Zubehör- und Ersatzteilen sowie Tausch-Aggregaten behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Geht das Eigentum an von uns zur Verfügung gestellten Teilen durch Verbindung oder Vermischung oder Verarbeitung unter, so werden wir im Verhältnis der Werte Miteigentümer des Gegenstandes, mit dem die von uns gelieferten Gegenstände verbunden, vermischt oder zu dem sie verarbeitet worden sind.

b. Haben wir mit dem Kunden nichts anderes vereinbart, so gehen die durch uns ersetzten Teile in unser
Eigentum über.

c. Wir sind verpflichtet, auf schriftliches Verlangendes Kunden Sicherungsgegenstände nach unserer Wahl freizugeben, soweit wir diese Gegenstände zur Absicherung unserer Forderungen nicht mehr benötigen und eine Übersicherung von mindestens 20 % vorliegt.

d. Der Kunde erhält den Liefergegenstand während der Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes in bestem Zustand und lässt notwendige Reparaturen unverzüglich bei uns oder in einer von uns autorisierten Werft auf seine Kosten ausführen. Wir sind zu jeder Zeit zur Sichtung der Vorbehaltsware berechtigt.

e. Der Kunde ist verpflichtet, uns bei Pfändung, Beschädigung und Abhandenkommen der Vorbehaltsware sowie bei Besitz- und Wohnungswechsel unverzüglich zu unterrichten. Verletzt der Kunde diese Pflichten, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

f. Der Kunde ist nicht berechtigt, über die unserem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Gegenstände ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zu verfügen, sofern dies nicht im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit des Kunden erfolgt. Veräußert der Kunde den Vorbehaltsgegenstand, so tritt er bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Vorbehaltsgegenstand
ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert worden ist. Die Einwilligung zur Weiterveräußerung ist ausgeschlossen, wenn im Verhältnis zwischen dem Kunden und seinen Kunden ein wirksames Abtretungsverbot gemäß § 399 BGB besteht. Im Übrigen gilt § 354a HGB.

g. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt; unsere Befugnis, dieForderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, sich nicht im Zahlungsverzug befindet und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellungen vorliegen.

h. Gegen sämtliche Ansprüche aus dem uns erteilten Auftrag sowie sonstiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung steht uns ein Zurückbehaltungsrecht sowie über das gesetzliche Pfandrecht hinausgehend ein vertragliches Pfandrecht an den uns zur Erfüllung des Auftrages übergebenen Gegenständen zu.

i. Der Kunde hält die Vorbehaltsware auf seine Kosten hinreichend gegen Schäden aller Art versichert, sofern es sich um Waren im Wert von über EUR 2.500 handelt. Der Kunde tritt hiermit alle Ansprüche aus diesen Versicherungen an uns ab und händigt uns alle zu ihrer Geltendmachung erforderlichen Unterlagen unverzüglich aus.

j. Gerät der Kunde mit seiner Zahlung oder sonstigen sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtung in Verzug, so wird die Restschuld sofort fällig, auch insoweit, wie Wechsel mit späteren Fälligkeiten lauten.

3. Uns steht das Recht zu, wegen fälliger Forderungen die Verwertung des Auftragsgegenstandes zu betreiben, insbesondere diesen freihändig zu verkaufen, falls wir dies dem Kunden vorher unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen schriftlich mitgeteilt haben. Bei Verbrauchern steht uns dieses Recht nur zu, wenn der Kunde mit mindestens 2 Zahlungsraten im Verzug ist.

K. Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

2. Als Erfüllungsort wird Mönchengladbach vereinbart.

3. Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird als Gerichtsstand für alle sich aus dem Auftragsverhältnis ergebenden Ansprüche Mönchengladbach vereinbart.

4. Diese AGB unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des CISG. Auf die Haftung gegenüber Unternehmern, die ihren Sitz außerhalb Deutschlands haben (siehe lit. H. Ziff. 2), findet Schweizer Recht Anwendung.